Über uns
Mit der Übernahme bundesdeutscher Gesetze und der Umstrukturierung in den Verwaltungsbereichen wurde auch die Unterhaltungspflicht der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen neu geordnet.
Bis 1991 erfolgte die Unterhaltung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt, die Wasserwirtschaftsdirektion, den Rat des Kreises, die Landwirtschaftsbetriebe, den Rat der Gemeinde und andere.
Die Vielzahl von Verpflichtungen, die allgemein mit dem Wasser zusammenhängen, übersteigt die Kraft der einzelnen Kommunen oder der Eigentümer. Deshalb bildeten sich schon in der Vergangenheit Gemeinschaftsorganisationen - die Gewässerunterhaltungsverbände. Diese Verbände können auch neben dem Bau und der Unterhaltung der Gewässer und Anlagen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes, des Wegebaus, des naturnahen Rückbaus von Wasserläufen u. ä. übernehmen.
Im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) ist die Gewässerunterhaltung im Kapitel 7 Abschnitt 2 geregelt.
Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung unterliegt im Land Brandenburg den 25 Gewässer-unterhaltungsverbänden, die flächendeckend gegründet wurden.
Mitglieder des Verbandes sind nach § 5 der Satzung der Bund, das Land und die sonstigen Gebietskörperschaften, Eigentümer auf Antrag und die Gemeinden für alle übrigen Grundstücke im Verbandsgebiet. Die Aufsicht erfolgt über das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Ein Vorteil der Mitglieder aus der Arbeit des Verbandes ist zum Beispiel schon darin begründet, dass Niederschlagswasser oberirdisch oder unterirdisch von einer Fläche abfließt. Irgendwo im Verbandsgebiet erscheint das Wasser in einem Vorfluter (Gewässer), der dann das Wasser abführt und demzufolge unterhalten werden muss.
Der Verband ist eine sich selbsttragende Organisation mit eigener Satzung. Er erfüllt mit seinen Mitgliedsbeiträgen, eventuellen Fördermitteln und Erschwernisbeiträgen seine Aufgaben. Der Wirtschaftsplan und damit letztendlich die Höhe des Beitrages muss so bemessen sein, dass nur die Aufwendungen der in der Satzung festgelegten Aufgaben kostendeckend berechnet werden. Es darf kein Gewinn erwirtschaftet werden. Im Verbandsausschuss, werden die notwendigen Arbeiten für das Verbandsgebiet beschlossen. Der Vorstand ist in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle verantwortlich für die Erfüllung dieser Beschlüsse.
Die Kostenermittlung erfolgt über die Auswertung der durchzuführenden Gewässerschauen. An den Schauen nehmen Vertreter des Vorstandes, die Schaubeauftragten, Behörden, die Vertreter der Gemeinden, betroffene Bürger und Mitarbeiter der Geschäftsstelle teil. Die Termine der Schauen werden ortsüblich bekannt gegeben.
Die Verbandsbeiträge sind öffentlichen Abgaben und Steuern gleichzusetzen. Die Beitragspflicht ruht als öffentliche Last auf den Grundstücken.
Die Beitragslast wird flächendeckend erhoben. Seit 2021 erfolgt eine Differenzierung der Beitragshöhe für Flächen der Landwirtschaft, des Waldes und der Siedlungsflächen.
Der Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ wurde am 14.11.1991 durch die Mehrzahl der Mitgliedsgemeinden gegründet. Gemeinden, die nicht zugestimmt haben, wurden durch die Aufsichtsbehörde hinzugezogen. Aus den Reihen der Mitte der Verbandsversammlung wurde der Verbandsausschuss gewählt, der die Interessen der Mitglieder direkt vertritt. Dem Verband steht ein siebenköpfiger Vorstand mit einem Verbandsvorsteher vor.
Der Verband ist für die Einzugsgebiete Dahme, Notte-Kanal, Großbeerener Graben, oberer Buschgraben und oberes Hammerfließ zuständig. Das entspricht, bis auf wenige Gemeinden, den Altkreisen Königs Wusterhausen und Zossen.
Insgesamt sind über 1.000 km Wasserläufe, Staue und Wehre sowie drei Schöpfwerke zu betreuen. Seit 1995 unterhält der Verband im Auftrag des Landesumweltamtes bzw. seit 2009 per Gesetz auch die Gewässer I. Ordnung mit 6 Schleusen und etlichen Wehren.
zuletzt geändert: 20.07.2022